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 Bauen in Griechenland

Griechenland hat gute Karten, auch praktisch eines der führenden Länder für Ferienhausbesitzer zu werden. Theoretisch ist es das nämlich schon: Auf der Beliebtheitskala deutscher Auslands-Immobilien-Interessenten liegt Hellas nach Spanien, Italien, Frankreich und den USA auf Platz fünf.
 
Der Erwerb von Eigentum an Grund und Boden

Allgemeines
Artikel 17 der griechischen Verfassung stellt das private Eigentum, speziell das Grundeigentum unter besonderen Schutz. Im Grundsatz kann danach jede in- oder ausländische natürliche oder juristische Person in Griechenland Grundeigentum erwerben. Folgende Einschränkungen und Sonderprobleme sind jedoch zu beachten:
oft unklare Eigentumsverhältnisse, die Besitzrechte sind, zumal in entlegenen Landesteilen und auf den Inseln, nicht immer leicht zu durchschauen.
Grundbücher und Kataster im deutschen Sinn gibt es in Griechenland (noch) nicht überall; mit der amtlichen Kartierung wurde 2001 erst begonnnen.
Da die Überprüfung der Eintragungen ins Grundbuch für einen Laien sehr schwierig sein kann, empfiehlt es sich in jedem Fall, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen. So kann es zu Schwierigkeiten bei der Abgrenzung öffentliches/privates Land; Zweifel bei der Festsetzung der Grundstücksgrenzen kommen. In ländlichen Gebieten kommt es nicht selten vor, daß der Veräußerer des Grundstücks überhaupt nicht im Grundbuch eingetragen ist, da die Besitzübertragung aufgrund mündlicher Vereinbarung erfolgt ist, die unwirksam ist, oder weil die eingetretene Erbfolge nicht im Grundbuch eingetragen wurde.
Achtung:
Seien Sie vorsichtig wenn Sie direkt von Privat kaufen oder von Leuten die als Vermittler fungieren aber keine Genehmigung haben. Wenden Sie sich nur an seriöse Makler und Anwälte.

Bestimmungen des griechischen Baurechts
Beschränkungen für Grundstückseigentümer ergeben sich auch aus dem griechischen Baurecht. Diese sind zum Teil in der " vom 09.06.1973, in anderen Gesetzestexten sowie in weiteren von der jeweiligen Gemeinde erlassenen Vorschriften enthalten. Unterschieden wird zwischen Grundstücken innerhalb des Bebauungsplanes (Stadt- oder Dorfgemeinden) und Grundstücken außerhalb des Bebauungsplanes. In Bezug auf die einzelnen Bestimmungen wird empfohlen, sich an einen Architekten zu wenden, der die baurechtlichen Fragen überprüfen kann. Auch ein seriöser Makler wird das für Sie erledigen. Sowohl für Grundstücke innerhalb als auch für Grundstücke außerhalb des Bebauungsplanes wird keine Baugenehmigung erteilt, wenn es sich um Wald oder Naturschutzgebiet bzw. um archäologisches Gelände handelt. Es ist deshalb unbedingt notwendig nachzuprüfen, ob vor Abschluß des Kauf- und Übereignungsvertrags die entsprechenden negativen Bescheinigungen vorliegen.
Bei Grundstücken, die an das Meer grenzen, ist zu beachten, daß ein von Fall zu Fall unterschiedlicher, häufig ca. dreißig Meter breiter Streifen des Strandes, soweit die Winterwelle schlägt, nicht privat genutzt werden darf. Strände sind daher immer allgemein zugänglich zu halten.

Sonstiges Wissenswertes
Steuerliche Belastung der Einkünfte aus Grundstücken in Griechenland: Nach dem deutsch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommen werden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das deutschen natürlichen oder juristischen Personen in Griechenland gehört, auch in Griechenland besteuert. Hierbei fallen insbesondere eine Einkommenssteuer, Grundsteuer und eine Sondersteuer auf Mieterträge an. Eigentümer einer Immobilie müssen jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.

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